San-AV · Sanitäter-Ausbildungsverordnung
§ 66 San-AVTheoretische Ausbildungen – allgemeine Notfallkompetenzen
5. Abschnitt Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen
Im Rahmen der theoretischen Ausbildungen sind die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsfächer gemäß den Anlagen 6 bzw. 7 zu vermitteln.