§ 1 Festlegung der Abwicklungsstelle nach de
Gemäß §§ 11 Abs. 1 und 46 Abs. 1 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.
Verweist auf
- Festlegung der Abwicklungsstelle nach de Art. 11
Gemäß §§ 11 Abs. 1 und 46 Abs. 1 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.