Rechtshilfe in Strafsachen (Israel) · Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)
§ 3 Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)
Artikel 3
In Steuer-, Zoll-, Monopol- und Devisenstrafsachen wird die Rechtshilfe insoweit gewährt, als sie nach einem besonderen Abkommen zulässig ist.