Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

BGBlG · Bundesgesetzblattgesetz

§ 13 BGBlGInformation über das Recht der Republik Österreich

In KraftAmtlicher Text

Daten, die nur der Information über das Recht der Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) dienen, können im Internet ebenfalls unter der Adresse

www.ris.bka.gv.at

zur Abfrage bereit gehalten werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-07-19