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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemä · Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988

§ 5 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemä

In KraftAmtlicher Text

Der Rechtsträger hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege von FinanzOnline folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung dem Finanzamt für Großbetriebe zu übermitteln:

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Bezeichnung des Rechtsträgers

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Vertragsnummer

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Name des Abgabepflichtigen

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Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (Wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)

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Adresse des Abgabepflichtigen

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Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung

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Höhe der Prämie

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Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-01-01