InfoSiV · Informationssicherheitsverordnung
§ 1 InfoSiVGeltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Dienststellen des Bundes mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 InfoSiG genannten Organe und Einrichtungen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2012-03-15
InfoSiV · Informationssicherheitsverordnung
Diese Verordnung gilt für die Dienststellen des Bundes mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 InfoSiG genannten Organe und Einrichtungen.