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Lehrpläne für den katholischen Religions · Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 8 Lehrpläne für den katholischen Religions

„Volksschuloberstufe

In KraftAmtlicher Text

§ 8. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 331/2004 , zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 154/2009 , wird wie folgt geändert:

In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze, Schulautonome Lehrplanbestimmungen und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 “ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 “ ersetzt.