ME-V · Mindestertragsverordnung
§ 9 ME-V
Gutschriften, die gemäß § 2 Abs. 2 und 3 PKG aus dem Vermögen der Pensionskasse geleistet wurden, können nicht rückverrechnet werden.
ME-V · Mindestertragsverordnung
Gutschriften, die gemäß § 2 Abs. 2 und 3 PKG aus dem Vermögen der Pensionskasse geleistet wurden, können nicht rückverrechnet werden.