Ozon-MKV · Ozonmesskonzeptverordnung
§ 26a Ozon-MKVGeschlechtsneutrale Bezeichnungen
5. Abschnitt Information über die Ozonkonzentration in der Luft
Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions- und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.