§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Deutsch
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF: BGBl. III Nr. 6/2004 (NR: GP XXII RV 12 AB 180 S. 28. BR: 6827 S. 700. )
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in der Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaften und den Austausch im Hochschulbereich zu fördern,
in dem Wunsche, den Studierenden in beiden Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
im Bewusstsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten -
haben hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Zwecke der Fortführung von Studien oder weiterer Studien im Hochschulbereich und hinsichtlich der Führung von Hochschulgraden und akademischen Graden Folgendes vereinbart:
Die Notifikationen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. September 2003 bzw. 10. Dezember 2003 vorgenommen. Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 somit am 12. Dezember 2003 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.