Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch · Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des vierten und fünften Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.