§ 1 Beförderungsvertrag im internationalen SArtikel 1
Im Sinn dieses Protokolls bedeutet “Übereinkommen” das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
Im Sinn dieses Protokolls bedeutet “Übereinkommen” das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).