Leit-Ethikkommissions-Verordnung · Leit-Ethikkommissions-Verordnung
§ 7 Leit-Ethikkommissions-Verordnung
Die Ethikkommission hat – abgesehen von der Kurzfassung des Protokolls sowie den für die Prüfungsteilnehmer vorgesehenen Unterlagen in deutscher Sprache – Unterlagen in deutscher und englischer Sprache zu akzeptieren.