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Status der zur Ausbildung irakischer Pol · Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien)

§ 1 Status der zur Ausbildung irakischer Pol

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

Die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien verpflichtet sich, den Einsatz österreichischer Exekutivbeamter/innen im Königreich Jordanien zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte zu erleichtern.