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Anerkennung von Dokumenten für die Mitna · Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition (Deutschland)

§ 1 Anerkennung von Dokumenten für die Mitna

Anwendungsbereich

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen regelt die Mitnahme von Schusswaffen und der dafür bestimmte Munition durch Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen und von Sportschützenvereinen in das Gebiet des anderen Vertragsstaates zu besonderen Anlässen in der Republik Österreich und im Freistaat Bayern.