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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem · Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

§ 15 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem

ARTIKEL 15

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des folgenden Monats in Kraft, nach dem die Vertragsparteien auf diplomatischem Weg einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein In-Kraft-Treten erfüllt sind.