GlBG · Gleichbehandlungsgesetz
§ 40b GlBGGleichbehandlungsgebot, Begriffsbestimmungen, Rechtsfolgen
2. Abschnitt Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
§§ 31 bis 35 und 38 bis 39 sind anzuwenden.