Errichtung einer dritten Notarstelle in · Errichtung einer dritten Notarstelle in Hall in Tirol
§ 0 Errichtung einer dritten Notarstelle in
Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Hall in Tirol
StF: BGBl. II Nr. 278/2004
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer dritten Notarstelle in Art. 9