BBT AG – Gesetz · Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft
§ 8 BBT AG – GesetzAbgabenrechtliche Begünstigungen
Die BBT AG ist hinsichtlich aller mit dem Spaltungsvorgang und dem Verschmelzungsvorgang zur Errichtung der im § 3 Abs. 1 angeführten Europäischen Aktiengesellschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsakten und Vermögensübertragungen von den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit. Rechtsvorgänge gemäß § 2 Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE sind von der Gesellschaftsteuer befreit.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2005-01-01