§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 81/2004 (NR: GP XXII RV 92 AB 147 S. 27. BR: AB 6858 S. 700. )
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Islamischen Republik Iran, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Mai 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 11. Juli 2004 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.