§ 4 Vertrag über die Gründung und den Betrie
Art. 4
Aufgaben der politischen Steuergruppen
Die Steuergruppe
– nimmt die allgemeine Aufsicht über das ICMPD wahr,
– ernennt den Direktor ICMPD,
– genehmigt den Jahresbericht des Direktors ICMPD,
– genehmigt und finanziert das ordentliche Jahresbudget ICMPD,
– genehmigt die Jahresrechnung ICMPD,
– genehmigt das Arbeitsprogramm ICMPD,
– genehmigt das Konferenzprogramm ICMPD,
– genehmigt die Verträge des ICMPD,
– genehmigt die vom oder dem ICMPD vorgeschlagenen Projekte,
– unterstützt das ICMPD in seinen politischen Kontakten,
– nimmt die Fortschrittsberichte des ICMPD zur Kenntnis,
– berät den Direktor ICMPD in konzeptionellen Fragen,
– ernennt die Mitglieder des Beratergremiums,
– berät und entscheidet über die Aufnahme weiterer Parteien.