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Vertrag über die Gründung und den Betrie · Vertrag über die Gründung und den Betrieb des „International Centre for Migration Policy Development“

§ 8 Vertrag über die Gründung und den Betrie

In KraftAmtlicher Text

Art. 8

Beteiligung weiterer Parteien und internationaler Organisationen

Die Steuergruppe kann weitere Staaten oder internationalen Organisationen zur Beteiligung an diesem Vertrag einladen.

Eine Bedingung für die Aufnahme weiterer Vertragsparteien besteht in gegenseitigem Vertrauen und gemeinsamem Interesse

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2004-04-30