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ÜKVO · Überwachungskostenverordnung

§ 7 ÜKVOStandortbestimmung

2. Abschnitt Tarife

In KraftAmtlicher Text

Ist auch auf Mitwirkungsleistungen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem In-Kraft-Treten erbracht hat, soweit die Überwachung nach diesem Zeitpunkt endet (vgl. § 13 Abs. 1).

Die Kosten einer Standortbestimmung betragen

1. für eine Funkzellenauswertung

a) Ermittlung der Funkzelle

Euro 148,00

b) Einrichtung pro Funkzelle

Euro 64,00

c) Datensortierung und Auswertung pro Verbindungsdatensatz

Euro 00,40

2. für eine Ermittlung von historischen Standortdaten bei zustande gekommenen Verbindungen

a) Einrichtung

Euro 64,00

b) Auswertung pro überwachten Tag

Euro 06,50

3. für eine Auswertung von Standortdaten für einen zukünftigen Überwachungszeitraum

a) Einrichtung

Euro 64,00

b) Auswertung pro überwachten Tag

Euro 06,50

4. für eine Ermittlung aktueller Standortdaten

a) Einrichtung pro Rufnummer

Euro 37,00

b) Auswertung und Versand pro Abfrage ohne Plandarstellung/Landkarte

Euro 16,00

c) Plandarstellung/Landkarte pro Abfrage

Euro 16,00