ÜKVO · Überwachungskostenverordnung
§ 7 ÜKVOStandortbestimmung
2. Abschnitt Tarife
Ist auch auf Mitwirkungsleistungen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem In-Kraft-Treten erbracht hat, soweit die Überwachung nach diesem Zeitpunkt endet (vgl. § 13 Abs. 1).
Die Kosten einer Standortbestimmung betragen
1. für eine Funkzellenauswertung
a) Ermittlung der Funkzelle
Euro 148,00
b) Einrichtung pro Funkzelle
Euro 64,00
c) Datensortierung und Auswertung pro Verbindungsdatensatz
Euro 00,40
2. für eine Ermittlung von historischen Standortdaten bei zustande gekommenen Verbindungen
a) Einrichtung
Euro 64,00
b) Auswertung pro überwachten Tag
Euro 06,50
3. für eine Auswertung von Standortdaten für einen zukünftigen Überwachungszeitraum
a) Einrichtung
Euro 64,00
b) Auswertung pro überwachten Tag
Euro 06,50
4. für eine Ermittlung aktueller Standortdaten
a) Einrichtung pro Rufnummer
Euro 37,00
b) Auswertung und Versand pro Abfrage ohne Plandarstellung/Landkarte
Euro 16,00
c) Plandarstellung/Landkarte pro Abfrage
Euro 16,00