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Abkommen über die Förderung und den Schu · Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Iran)

§ 15 Abkommen über die Förderung und den Schu

SPRACHE UND ANZAHL DER TEXTE

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen erfolgt in zwei Urschriften in deutscher, persischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung geht der englische Text vor.

Gezeichnet in Teheran, am 15.2.2001, der dem 27.11.1379 entspricht, durch Vertreter der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran.