Abkommen über deutsche Auslandsschulden · Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage IV
§ 0 Abkommen über deutsche Auslandsschulden
ABKOMMEN ÜBER DEUTSCHE AUSLANDSSCHULDEN
ANLAGE IV
Vereinbarte Empfehlungen für die Regelung von Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr, gewisser Forderungen aus dem Kapitalverkehr und verschiedener anderer Forderungen
StF: BGBl. Nr. 203/1958 (NR: GP VIII RV 476 AB 502 S. 63. BR: S. 137. )
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 203/1958