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Übereinkommen über die gegenseitige Aner · Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission

§ 0 Übereinkommen über die gegenseitige Aner

In KraftAmtlicher Text

VORSCHRIFTEN ÜBER DIE STÄNDIGE INTERNATIONALE KOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 269/1971 (NR: GP XII RV 113 AB 320 S. 35. BR: S. 299. )

(Anm.: siehe Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen)

Mitgliedstaaten siehe Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen