Übereinkommen über die gegenseitige Aner · Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission § 9 Übereinkommen über die gegenseitige Aner Artikel 9 In KraftAmtlicher Text Die offizielle Sprache der Ständigen Internationalen Kommission ist Französisch. ← Vorherige · § 8 Inhalt § 10 · Nächste →