KEV · Kommunikations-Erhebungs-Verordnung
§ 6 KEVErhebungsunterlagen
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-10-01