§ 2 Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowak
Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen des Staatsgrenzvertrages
Der Staatsgrenzvertrag wird wie folgt geändert und ergänzt:
(Anm.: es folgen die Änderungen und Ergänzungen)
Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen des Staatsgrenzvertrages
Der Staatsgrenzvertrag wird wie folgt geändert und ergänzt:
(Anm.: es folgen die Änderungen und Ergänzungen)