§ 0 Errichtung einer sechsten Notarstelle in
Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
StF: BGBl. II Nr. 384/2004
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer sechsten Notarstelle in Art. 9