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Verlauf der Staatsgrenze Österreich – De · Verlauf der Staatsgrenze Österreich – Deutschland

§ 1 Verlauf der Staatsgrenze Österreich – DeBegriffsbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:

1. Staatsgrenze: die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Salzburg hinsichtlich des § 2, Land Tirol hinsichtlich der §§ 3 bis 5, Land Oberösterreich hinsichtlich der §§ 2 und 6) und der Bundesrepublik Deutschland.

2. Vertrag: der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juli 2001 über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“.

3. Anlagen: die Anlagen zu dem in Ziffer 2 genannten Vertrag.