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Protokoll über die Privilegien und Immun · Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

§ 10 Protokoll über die Privilegien und Immun

Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften

In KraftAmtlicher Text

Unbeschadet ihrer Privilegien und Immunitäten ist es die Pflicht aller in den Artikeln 7, 8 und 9 genannten Personen, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Mitglieds der Behörde, auf dessen Gebiet sie sich im Dienst für die Behörde aufhalten oder dessen Gebiet sie dienstlich durchreisen, zu beachten. Sie sind auch verpflichtet, sich nicht in die inneren Angelegenheiten dieses Mitglieds einzumischen.