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Protokoll über die Privilegien und Immun · Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

§ 13 Protokoll über die Privilegien und Immun

Zusatzabkommen

In KraftAmtlicher Text

Dieses Protokoll beschränkt oder beeinträchtigt in keiner Weise die Privilegien und Immunitäten, die der Behörde von einem ihrer Mitglieder im Hinblick auf die Ansiedlung des Hauptsitzes oder eines regionalen Zentrums oder Büros der Behörde auf dem Gebiet dieses Mitglieds eingeräumt wurden oder noch werden. Dieses Protokoll hindert nicht den Abschluss von Zusatzabkommen zwischen der Behörde und einem ihrer Mitglieder.