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Übereinkommen zur Vereinheitlichung best · Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

§ 42 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestArtikel 42 – Beanstandungen und Weisungen

Kapitel V Kapitel römisch fünf Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer

In KraftAmtlicher Text

Beanstandungen oder Weisungen, die nach diesem Übereinkommen gegenüber dem Luftfrachtführer zu erklären sind, werden wirksam, gleichviel ob sie an den vertraglichen Luftfrachtführer oder an den ausführenden Luftfrachtführer gerichtet werden. Die Weisungen nach Artikel 12 werden jedoch nur wirksam, wenn sie an den vertraglichen Luftfrachtführer gerichtet werden.