§ 48 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestArtikel 48 – Innenverhältnis von vertraglichem und ausführendem Luftfrachtführer
Kapitel V Kapitel römisch fünf Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer
Dieses Kapitel, mit Ausnahme des Artikels 45, berührt nicht die Rechte und Pflichten der Luftfrachtführer untereinander, einschließlich der Rechte auf Rückgriff oder Schadenersatz.