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Übereinkommen zur Vereinheitlichung best · Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

§ 51 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestArtikel 51 – Beförderung unter außergewöhnlichen Umständen

Kapitel VI Kapitel römisch sechs Sonstige Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die Bestimmungen der Artikel 3 bis 5, 7 und 8 über die Beförderungsurkunden sind nicht auf Beförderungen anzuwenden, die unter außergewöhnlichen Umständen und nicht im Rahmen des gewöhnlichen Luftverkehrs ausgeführt werden.