Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen über den Straßenverkehr - Proto · Abkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen

§ 10 Abkommen über den Straßenverkehr - Proto

Artikel 10

In KraftAmtlicher Text

1. In diesem Protokoll gilt als Höhe der Tafel über dem Boden die Höhe ihrer Unterkante über der Ebene der Straße.

2. Soweit als möglich ist auf demselben Straßenzug eine einheitliche Höhe einzuhalten.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1964-10-22