13. Nachtrag zum Arzneibuch · 13. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 13. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.