DGÜW-V · Druckgeräteüberwachungsverordnung
§ 71 DGÜW-VEU-Notifikation
9. Teil Äquivalenz- und Schlussbestimmungen
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998, Richtlinie, die das 83/189/EWG-Verfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EG der Europäischen Kommission kodifiziert, unter Notifikationsnummer 2002/311/A-I00 notifiziert.