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DGÜW-V · Druckgeräteüberwachungsverordnung

§ 71 DGÜW-VEU-Notifikation

9. Teil Äquivalenz- und Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998, Richtlinie, die das 83/189/EWG-Verfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EG der Europäischen Kommission kodifiziert, unter Notifikationsnummer 2002/311/A-I00 notifiziert.