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Schutz von Pflanzenzüchtungen · Schutz von Pflanzenzüchtungen

§ 24 Schutz von Pflanzenzüchtungen

Rechtsstellung und Sitz

In KraftAmtlicher Text

(1) [ Rechtspersönlichkeit ] Der Verband hat Rechtspersönlichkeit.

(2) [ Geschäftsfähigkeit ] Der Verband genießt im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei gemäß den in diesem Hoheitsgebiet geltenden Gesetzen die zur Erreichung seines Zweckes und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

(3) [ Sitz ] Der Sitz des Verbandes und seiner ständigen Organe ist in Genf.

(4) [ Sitzabkommen ] Der Verband hat mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Abkommen über den Sitz.