SchleppVO 2004 · Schleppliftverordnung 2004
§ 11 SchleppVO 2004
4. Abschnitt Betriebliche Bestimmungen
Die Pflichten und Befugnisse des Betriebspersonals sind in der Betriebsvorschrift festzulegen.
SchleppVO 2004 · Schleppliftverordnung 2004
4. Abschnitt Betriebliche Bestimmungen
Die Pflichten und Befugnisse des Betriebspersonals sind in der Betriebsvorschrift festzulegen.