§ 0 Übertragung des Rechtes zur Ernennung vo
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen an den Präsidenten/die Präsidentin des Österreichischen Patentamtes
StF: BGBl. II Nr. 469/2004
Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit Art. I Abs. 2 Z 1 und 6 der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechts zur Ernennung von Bundesbeamten, BGBl. Nr. 54/1995 , wird verordnet: