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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö · Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Mexiko)

§ 15 Doppelbesteuerung – Einkommen- und VermöAUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN

DIVIDENDEN

In KraftAmtlicher Text

Artikel 15

Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrates und im Fall Mexikos in ihrer Eigenschaft als „Adminstrador“ oder „Comisario“ oder als Mitglied eines Aufsichtsrates einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.