§ 1 Stockholmer Übereinkommen über persistenZiel
Artikel 1
Unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips nach Grundsatz 15 der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung ist es Ziel dieses Übereinkommens, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen zu schützen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-11-16