Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Stockholmer Übereinkommen über persisten · Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe

§ 1 Stockholmer Übereinkommen über persistenZiel

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

Unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips nach Grundsatz 15 der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung ist es Ziel dieses Übereinkommens, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen zu schützen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-11-16