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Stockholmer Übereinkommen über persisten · Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe

§ 24 Stockholmer Übereinkommen über persistenUnterzeichnung

Artikel 24

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration am 23. Mai 2001 in Stockholm und vom 24. Mai 2001 bis zum 22. Mai 2002 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.