§ 13 Übereinkommen über weiträumige grenzüberAnhänge
Artikel 13
Die Anhänge des Protokolls sind Bestandteil des Protokolls. Anhang V hat Empfehlungscharakter.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-01-20
Artikel 13
Die Anhänge des Protokolls sind Bestandteil des Protokolls. Anhang V hat Empfehlungscharakter.