§ 33 Übereinkommen über die Privilegien und I
Anwendbarkeit dieses Übereinkommens
Dieses Übereinkommen berührt nicht die einschlägigen Regeln des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts.
Anwendbarkeit dieses Übereinkommens
Dieses Übereinkommen berührt nicht die einschlägigen Regeln des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts.