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Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konventi · Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention

§ 5 Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konventi

Artikel 5 - Inkrafttreten

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem fünf Vertragsstaaten des Übereinkommens nach Artikel 4, ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.

(2) Für jeden Staat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.