14. Nachtrag zum Arzneibuch · 14. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 14. Nachtrag zum Arzneibuch
Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Nachtrag 4.07, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.