Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

VerGV · Vereinsgesetz-Durchführungsverordnung

§ 10 VerGVBelehrungspflicht

In KraftAmtlicher Text

Vereinsbehörden und Abfrageberechtigte haben sicherzustellen, dass Zugriffe auf das ZVR nur erfolgen, wenn die Zugriffsberechtigten über die Bestimmungen gemäß § 6 Datenschutzgesetz (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 , und den Inhalt dieser Verordnung belehrt wurden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2018-05-25